Altersvorsorge: Riester-Rente

Im Jahr 2000/2001 wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Mit einer der Gründe für die Reform, war die Erkenntnis dass es zunehmend Probleme mit der Rentensicherung aufgrund von einem demographischen Wandel geben wird.

Zunehmend steigende Lebenshaltungskosten, niedrige Renten aufgrund weniger Beitragszahler verursachen Probleme wie Altersarmut. Um dieses Problem zu verhindern, schaffte der Staat die Rürup- sowie die Altersvorsorge: Riester- Rente. Die Riester- Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister Walter Riester, ist eine private Altersvorsorge.

Eine Besonderheit der Altersvorsorge:

Riester- Rente ist die staatliche Förderung. So setzt sich das Kapital das in der Riester- Rentenversicherung angespart wird, aus den monatlichen Beiträgen vom Versicherungsnehmer sowie aus jährlichen staatlichen Förderungen zusammen.

Die jährliche Höhe der Förderung der Altersvorsorge: Riester- Rente vom Staat, ist unterschiedlich und ist von Faktoren wie vorhandene Kinder, Steuerklasse und Einkommen abhängig. Die Förderung vom Staat, wird nicht automatisch jährlich in die Versicherung bezahlt sondern muss immer separat beantragt werden.

Ausbezahlt wird die monatliche Riester- Rente mit Beginn vom Rentenalter. Die Riester- Rentenversicherung ist eine Versicherung die sich vornehmlich an bestimmte Personengruppen wie Arbeitnehmer richtet. Beamte oder Selbstständige die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, können keine Riester- Rente in Anspruch nehmen.

Nach der Einführung der Riester- Rente, wurde diese zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet und weitere Nutzungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge: Riester- Rente geschaffen. Eine wesentliche und interessante Nutzungsmöglichkeit, ist die Nutzung vom angesparten Kapital für die Anschaffung oder den Bau einer Immobilie. Hierbei kann der Versicherungsnehmer das Kapital für die Finanzierung aus der Riester- Rente entnehmen, denn Eigentum wird vom Staat auch als eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge gesehen.

Das aus der Versicherung entnommenen Kapital muss nach der Finanzierung der Immobilie, wieder in die Riester- Rente einbezahlt werden. Die Einzahlung ist notwendig, damit später zusätzlich auch der eigentliche Zweck der Riester- Rente verwirklicht werden kann, nämlich die Alterssicherung durch eine zusätzliche Rente.