Riester Rente: Tipps und Tricks

Durch die Einführung der Riester Rente im Januar 2002 gibt es eine weitere Gelegenheit einer privaten Altersvorsorge. Den Namen Riester-Rente erhielt die Rente nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr W. Riester. Mit Hilfe dieser privaten Altersvorsorge erhalten Sie bei Ablauf der Laufzeit die eingezahlten Beiträge und Zulagen sowie erwirtschafteten Zinsen als lebenslange Leibrente zurück.

 Wer kann eine Riester-Rente beantragen?

Die Riester-Rente kann zunächst von allen Arbeitnehmern, welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, beantragt werden. Es können auch Minijobber, Beamte, Arbeitslose sowie Pflegebedürftige die Vorteilte einer Riester-Rente erhalten. Demnach können all diejenigen die Riester-Rente beantragen, dessen Leistungsniveau in Zukunft gesenkt wird. Aufgrund der Kinderzulagen lohnt sich die Riester-Rente für Familien mit Kindern. Die Förderung liegt zwischen 185€ bis 300€ für jedes Kind. Aber auch Alleinstehende profitieren von der Riester-Rente. Die staatlichen Zulagen, welche Sie erhalten können, sind die Grundzulage und Kinderzulage sowie bei Besserverdienenden eine Steuervergünstigung. Auch Berufseinsteiger (bis zum 25igsten Lebensjahr) profitieren von einer Extraprämie von 200€.

Was sollten Sie beachten?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie die Beiträge zahlen können, damit Sie nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Weiterhin sollten Sie sich für ein geeignetes Produkt der Riester-Rentenversicherung entscheiden. Sie haben die Auswahl zwischen drei Möglichkeiten. Es gibt die klassische Riester-Rente, die Riester-Fondsrente und der Bausparplan. Entscheiden Sie sich abhängig von Ihrer Lebenssituation für einen dieser Riester-Renten. Des Weiteren sollten Sie sich bei dem Versicherer über mögliche Änderungen Ihrer Lebenssituation informieren. Denn Sie wollen schließlich keine Zulagen verschenken.

Weiterhin ist es sinnvoll einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dadurch erhalten Sie automatisch die jährliche staatliche Förderung. Wenn Sie den Vertrag einer Riester-Rente kündigen, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Sollten Sie mit Ihrem aktuellen Versicherer unzufrieden sein, können Sie einen Vertragspartnerwechsel beantragen, welcher jedoch mit Wechselgebühren verbunden ist. Sollten Sie in Zahlungsunfähigkeit geraten, können Sie die Einzahlung jederzeit unterbrechen und später wieder fortführen. Die bis dahin eingezahlten Beträge und erhaltenen Zulagen werden weiterhin verzinst.