Wer hat Anspruch auf Wohnriester?

Grob übersetzt verstehen Sie unter dem Wohnriester das so genannte Pendant zu einem Sparvertrag, wenn Sie als Sparer für Ihre Altersvorsoge investieren möchten. Dieses Kapital dürfen Sie allerdings lediglich für den Bau, für den Erwerb oder für die Tilgung einer Wohnimmobilie einsetzen, welches Sie selbst nutzen. Diese Förderung ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz.

Doch wer hat Anspruch auf Wohnriester?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, um eine Förderung zu erhalten! Doch sollten auch Sie sich die Frage stellen: Wer hat Anspruch auf Wohnriester? Hierzu zählen beispielsweise alle Arbeitnehmer und Selbständige, welche rentenversicherungspflichtig sind. Auszubildende gehören ebenfalls dazu, genauso wie Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld oder Personen, die eine Rente aufgrund einer vollen Erwerbsminderung beziehen. Doch Personen, die keinen Anspruch haben, können durch den anspruchsberechtigten Ehepartner förderfähig sein, sofern dieser uneingeschränkt steuerpflichtig ist.

Und für wen gilt der Satz “Wer hat Anspruch auf Wohnriester” nicht? Für Ärzte, Architekten, Apotheker, Studenten, Rentner in Altersrente, Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, für freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte sowie für Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Zusammengefasst gilt in dem Sinne “wer hat Anspruch auf Wohnriester” nun für Sie, dass im eigentlichen Sinne jeder Wohnriester in Anspruch nehmen kann, sofern man ein Anrecht auf die Riester-Förderung hat! Jeder Bürger, der mit einem solchen Vertrag für sein Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld dann komplett entnehmen und dieses letztlich in den Bau oder Kauf einer Immobilie aus selbstgenutzter Sicht stecken. Wichtig ist hier nur die Frage: Wer hat Anspruch auf Wohnriester? Und darüber sollten Sie Bescheid wissen – was ja nun der Fall ist!